Medizinische Rehabilitation
ambulant oder stationär

Bei der medizinischen Rehabilitation handelt es sich um eine stationäre oder ganztägig ambulante Maßnahme ohne vorhergehenden Aufenthalt im Akutkrankenhaus. Eine chronische Erkrankung oder eine Teilhabebeeinträchtigung ist Voraussetzung für ein Genehmigungsverfahren. Die Bewilligung muss vor Antritt der Maßnahme vorliegen. Während der Rehabilitation erfolgt eine Therapie unter ganzheitlichen und fachübergreifenden Ansätzen mit dem Ziel, Ihnen den Wiedereinstieg in den Alltag zu ermöglichen.

Der Antrag zur medizinischen Rehabilitation kann vom Patienten selbst, vom Hausarzt oder Facharzt beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Bei der Antragstellung die Park-Klinik als Wunschklinik angeben. Nach Prüfung der Unterlagen erhält der Antragsteller eine Kostenübernahme von dem jeweiligen Kostenträger.

Reha vor Rente – Reha vor Pflege

Ihr Weg in die Reha – Ihr Weg zu uns

SCHRITT 1

Recht auf die Reha

Jeder hat ein Recht auf Rehabilitation. Das Gesetz besagt, dass man ein Recht auf „die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit und wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit, Mutterschutz, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter“.

In den meisten Fällen tragen die Gesetzliche Krankenversicherung oder die Gesetzliche Rentenversicherung die Kosten. Ob die jeweilige Private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, hängt vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab.

SCHRITT 3

Stationär oder ambulant?