Entlassungsmanagement
Die Park-Klinik hat ihr Entlassungsmanagement an die Anforderungen des Rahmenvertrages (§§ 40 Abs. 2 Satz 6 SGB V und Abs. 41 1 Satz 4 in Verbindung mit § 39a Abs. 1a SGB V) angepasst. Ab dem Moment der Aufnahme der Patientin / des Patienten führt die Park-Klinik einen Entlass-Plan. Dieser enthält alle wichtigen Informationen für die Vorbereitung der Entlassung sowie Informationen über die organisierten Unterstützungsangebote.
Für das Führen des Entlass-Planes ist ein interdisziplinäres Team (Ärzte, Pflegepersonal, Sozialdienst, Therapeuten) verantwortlich. Geleitet und koordiniert wird das Team durch unseren Chefarzt.
Dies alles sind sehr gute Voraussetzungen, unsere Patienten weiterhin in eine gut funktionierende Nachsorge entlassen zu können.
Entlassungs-
management
Die Park-Klinik hat ihr Entlassungsmanagement an die Anforderungen des Rahmenvertrages (§§ 40 Abs. 2 Satz 6 SGB V und Abs. 41 1 Satz 4 in Verbindung mit § 39a Abs. 1a SGB V) angepasst. Ab dem Moment der Aufnahme der Patientin / des Patienten führt die Park-Klinik einen Entlass-Plan. Dieser enthält alle wichtigen Informationen für die Vorbereitung der Entlassung sowie Informationen über die organisierten Unterstützungsangebote.
Für das Führen des Entlass-Planes ist ein interdisziplinäres Team (Ärzte, Pflegepersonal, Sozialdienst, Therapeuten) verantwortlich. Geleitet und koordiniert wird das Team durch unseren Chefarzt.
Dies alles sind sehr gute Voraussetzungen, unsere Patienten weiterhin in eine gut funktionierende Nachsorge entlassen zu können.
Fragen & Service
Bei Fragen melden Sie sich gern unter der folgenden Nummer:
06032 – 941550