Zulassungen
Die Park-Klinik hat die Zulassung gemäß § 111 SGBV und § 40 SGB V.
Stationäre Rehabilitation
- Stationäre medizinische Leistungen zur Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung nach § 40 (2) SGB V
- die Klinik hat eine Zulassung zur berufsgenossenschaftlichen stationären Weiterbehandlung (BGSW)
- die Klinik ist beihilfefähig
Ambulante Rehabilitation
- Zulassung durch die Spitzenverbände der Krankenkassen (Rahmenrichtlinien der BAR) zur Durchführung ambulanter Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen nach
§ 40 (1) SGB V
- Zulassung zur ganztägigen ambulanten Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger
Ambulante und stationäre Versorge
- Durchführung von Präventionsmaßnahmen nach
§ 20 SGB V
- Durchführung von ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen nach § 23 SGB V
Ambulante Zulassungen gemäß § 124 SGB V
- Zulassung zur Erbringung physiotherapeutischer Leistungen
- Zulassung zur Erbringung Sporttherapie u. gerätegestützter Krankengymnastik
- Zulassung zur Erbringung Physikalischer Therapie